Sozialrecht: Ab 2011 kein Warmwasserabzug mehr
Leistungsempfänger/-innen sollten Änderungsbescheide überprüfen.
Seit Januar 2011 erfolgt in den Leistungen nach dem SGB II ("Hartz 4") bei den Kosten der Unterkunft und Heizung kein Abzug für die Aufbereitung des Warmwassers mehr. Haben Sie als Leistungsbezieher/-in bereits in der Vergangenheit das Warmwasser mittels eigener Aufbereitung (Elektroboiler o.ä.) erwärmt, erhalten Sie nunmehr einen entsprechenden Zuschlag.
Die Jobcenter versenden seit März 2011 Änderungsbescheide, in denen zwar die gesetzlich vorgesehene Regelleistungsänderungen um 5 Euro, nicht aber diese Änderung enthalten ist. Daher sollten Sie nach Erhalt dieser Bescheide (die zudem teilweise zeitlich stark verzögert an Sie versendet werden) diese unbedingt überprüfen. Hierbei beraten wir Sie in unserem Büro in Berlin und Wittenberg gern.