Erwerbsminderungsrente
Sind Sie dauerhaft krank und fürchten, nicht mehr ins Berufsleben zurückkehren zu können, dann haben Sie als gesetzlich Rentenversicherter Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Man unterscheidet zwischen der teilweisen (Erwerbsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag) und der vollen Erwerbsminderungsrente (Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden pro Tag). Häufig werden die Anträge auf eine solche Rente ohne Begutachtung abgelehnt, nur ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren kann Ihnen dann den gewünschten Erfolg bringen.